Allgemeine Geschäftsbedingungen Juristenball
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zu Stande kommt und regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gästen des Juristenballs (im folgenden Besucher genannt) und ELSA-Frankfurt am Main e.V. (im folgenden Veranstalter genannt).
2. Vertragsschluss
a) Für die Reservierung der Karten über die Internetseite https://elsa-frankfurt.org/ ist grundsätzlich keine Registrierung des Besuchers durch Anlegen eines Kundenkontos erforderlich. Lediglich zur Reservierungsabwicklung und Abholung der Karten muss der Besucher seine korrekten Kontaktdaten angeben.
b) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Besucher aus, sobald er nach Auswahl der gewünschten Ballkarten und Eingabe der persönlichen Daten, die Reservierung abschließt.
c) Durch Ausgabe der Karten nimmt der Veranstalter das Vertragsangebot des Besuchers an.
3. Widerrufs- und Rückgaberecht
a) Beim Kauf von Eintrittskarten können Reklamationen nach abgeschlossenem Kaufgeschäft nicht mehr angenommen werden, insbesondere besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden, da gemäß § 3126 III Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden.
b) Eintrittskarten für den „Juristenball“ sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
4. Preise, Zahlung und Versand
a) Der Veranstalter veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise unter der Internetanschrift https://elsa-frankfurt.org/. Die gesetzliche MwSt. ist im Preis nicht enthalten.
b) Ermäßigungen sind grundsätzlich nicht möglich.
c) Der Gesamtpreis der Reservierung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsschluss und somit bei Abholung sofort zur Zahlung fällig. Eine Zahlung der bestellten Eintrittskarten ist nur per Vorkasse und Bar möglich.
d) Erworbene Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken weiter veräußert werden. Der Veranstalter behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor. Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.
5. Programm und Anfangszeiten
a) Das Programm des Abends mit den Anfangszeiten ist aus den Veröffentlichungen des Veranstalters unter der Internetanschrift https://elsa-frankfurt.org/ ersichtlich. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt des Veranstalters enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
b) Änderungen im Ablauf/Programm des Balls bleiben vorbehalten.
6. Kartenrückgabe
a) Die Rücknahme verkaufter Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen, für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.
b) Änderungen im Ablauf/Programm des Balls bleiben vorbehalten (vgl. § 5b) und berechtigten nicht zur Rückgabe von gekauften Karten.
c) Fällt die Veranstaltung ersatzlos aus, wird der Kartenpreis erstattet.
d) Ein Abbruch der Veranstaltung begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
e) Über die in den vorstehenden Absätzen geregelten Ansprüche auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden des Besuchers nicht ersetzt.
7. Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft darlegt, dass und welche Eintrittskarte er erworben hat.
8. Einlass
Der Einlass kann nur dann erfolgen, wenn die Ballkarte von jedem Ballgast vorgezeigt wird.
9. Garderobe
a) Die Mitnahme von Garderobe in den Veranstaltungsraum ist nicht gestattet. Die Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Veranstaltungsbesuches abgegeben werden, hierfür wird keine Garderobengebühr erhoben. Das Mitbringen von Tieren ist ausgeschlossen.
b) Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung zur Berechtigung ausgehändigt. Ohne Vorlage der Marke werden Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt, wenn der Besucher glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
10. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die von Ballbesuchern gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.
11. Hausrecht
a) Der Veranstalter übt in den Räumen das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Einlass-, Abend-, Kassenpersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt.
b) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie gegen die Kleiderordnung verstoßen oder berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
c) Personen, die Besucher belästigen, können des Hauses verwiesen werden. Besucher können des Balles verwiesen werden, wenn sie diesen stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
d) Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten grundsätzlich nicht gestattet. Auf der Dachterrasse ist das Rauchen erlaubt.
12. Bild- und Tonaufnahmen
a) Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind erwünscht und gestattet. Anschließende Veröffentlichung muss mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Diese Veröffentlichung kann vom Veranstalter nicht genehmigt werden.
b) Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen vom Veranstalter oder von vom Veranstalter autorisierten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen sowie für Werbezwecke des Veranstalters ohne Anspruch auf Vergütung verwendet werden dürfen.
13. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher bei Teilnahme am Ball erleidet, haftet der Veranstalter, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit bleibt unberührt.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Besuchers werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt, der Veranstalter ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen; der Besucher willigt mit dem Kauf einer Karte hierin ein.
Weiterführende Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Diese ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ELSA-Frankfurt am Main e.V..
15. Schlussbestimmung
a) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
b) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Nürnberg, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.