Art. 2 AEMR – Verbot der Diskriminierung
„Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.“

Kaum ein Grundsatz ist so bekannt wie „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Diese Worte erinnern an den Geschichtsunterricht, denn sie sind ein Ausdruck aus der Französischen Revolution. Es wird zur Solidarität und Achtung der Menschenwürde aufgerufen. Jeder Mensch solle demnach außerdem in Freiheit leben können, sofern er sich an deren Grenzen hielte. Die Grenzen werden dann überschritten, wenn die Freiheit eines anderen durch die eigene Freiheitsausübung beschnitten würde.[1] Um Beispiele für den Verstoß dieses Grundsatzes zu finden, muss man nicht weit suchen. Allein der Umstand, dass Menschen aus Deutschland „bei Nacht und Nebel“ abgeschoben werden sollen und bis zum Rückflug buchstäblich in Haft sitzen, ist nicht als würdevoll zu bezeichnen und lässt „Brüderlichkeit“ vermissen.[2]
Dass nicht alle Menschen gleichsam würdevoll behandelt werden, zeigt sich auch am Beispiel des rechtsterroristischen Attentats in Hanau. Während der Ermittlungen um den Attentäter in Hanau sollen sich Polizei und Staatsanwaltschaft durch widersprüchliche Aussagen und eine angeblich mangelhafte Ermittlung ihrer Verantwortung gegenüber der Opfer entzogen haben. Dies stellte zumindest der Untersuchungsausschuss und das Gutachten von Forensic Architecture fest. [3]
Weitere Beispiele für Verletzungen des Art. 1 AEMR:
Struktureller Rassismus auf dem Arbeitsmarkt, in Bildungseinrichtungen, bei der Behörde; Marginalisierung von Menschen, die am oder unter dem Existenzminimum leben; Gewalttaten gegenüber Geflüchteten an den Grenzen Europas; selektive Aufnahme von Geflüchteten
[1] Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (menschenrechtserklaerung.de)
[2] https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/presseerklaerungen/2017/pe_Kirchbarkau_20170816.pdf; VG Düsseldorf, 16.11.2020 – 7 I 32/20
[3] https://19feb-hanau.org/2023/01/25/rassistischer-anschlag-in-hanau-verschlossener-notausgang-ohne-konsequenzen/