Art. 4 AEMR – Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.“

Nach wie vor hält sich teilweise die Vorstellung, dass Sklaverei, nur noch in Afrika vorkommen würde, doch das ist falsch. Sklaverei bedeutet per se die „absolute Verfügungsgewalt über Menschen“.[1] Selbst wenn dabei ein „Hungerlohn“ verdient wird, kann nicht automatisch ausgeschlossen werden, dass auch Sklaverei vorliegt. Zwang und eine gefährliche Abhängigkeit, in der sich Betroffene befinden, sind hierbei ausschlaggebende Faktoren.[2]

Sklaverei ist zwar nicht unbedingt im kollektiven Bewusstsein, aber auf vielen Ebenen noch weltweit vorhanden. Heutzutage spricht man von der sogenannten „modernen Sklaverei“, die sich vor allem durch Menschenhandel, Zwangsheirat und Zwangsarbeit zeigt.[3] In Deutschland selbst soll es schätzungsweise 14.500 Betroffene geben.[4] Unter anderem zeigt sich dies in Form von Zwangsprostitution oder wirtschaftlicher Ausbeutung von Frauen und Kindern.[5]

 

Beispiele für Verletzungen: Kindersoldaten in Afghanistan, Kinderarbeit in Madagaskar[6]; „Sklavenmärkte“ mit jesidischen Mädchen und Frauen[7]

[1] https://www.amnesty.de/journal/2012/april/moderne-sklaven

[2] https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/wirtschaft/moderne-formen-sklaverei

[3] https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/wirtschaft/moderne-formen-sklaverei

[4] https://web.de/magazine/wissen/psychologie/sklaverei-deutschland-31972604

[5] https://web.de/magazine/wissen/psychologie/sklaverei-deutschland-31972604, https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/wirtschaft/moderne-formen-sklaverei

[6] Rosenquarz, Gua Sha, Crystals: Kinderarbeit für Schönheit? | STRG_F – YouTube

[7]https://www.al-monitor.com/originals/2021/03/turkey-syria-yazidi-captives-speak-of-isis-ongoing-activity.html

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