Art. 6 AEMR – Anerkennung als Rechtsperson
„Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.“
Mit der Bestimmung, dass jeder Mensch Anspruch auf Anerkennung „als Rechtsperson“ hat, soll verhindert werden, dass einzelne Menschen als Objekte behandelt werden.[1]
Der Wortlaut „jeder“ sagt aus, dass nicht zwischen Staatsbürgern und Fremden unterschieden werden darf. Nach dieser Bestimmung verpflichten sich die Staaten sicherzustellen, dass jeder Mensch z. B. das Recht hat, Verträge abzuschließen und diese gerichtlich durchzusetzen (Minderjährige müssen sich dabei allerdings vertreten lassen).
Teilweise wird durch diesen Artikel das Recht abgeleitet, in einem Staat (in der Regel im Heimatstaat) registriert zu werden, weil erst dadurch viele Rechte (z. B. Stimmrechte, Niederlassungsrechte uvm.) ausgeübt werden können.[2]
Beispiel für Verletzung: Sklaverei und Menschenhandel[3]
[1] https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte; https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Broschuere_70_Jahre_AEMR_01.pdf
[2] https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/aemr/artikel-06-aemr-anerkennung-rechtsperson
[3] https://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/menschenrechte/moderne-sklaverei-und-zwangsarbeit