Art. 19 AEMR – Meinungs- und Informationsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Die in Art. 19 AEMR geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit soll sicherstellen, dass Menschen Informationen beziehen, ihre Meinung teilen und die der anderen anhören können.[1] Dabei sollten sie sich nicht um ihre Sicherheit sorgen oder fatale Folgen davontragen müssen.

Ein Beispiel hierfür wäre der Fall Abu Akleh, der vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorgetragen wurde.[2] Auch die Uno-Menschenrechtskommission befasst sich mit diesem Fall.[3] Niemand sollte sich davor fürchten müssen, zu Konflikten seine Meinung öffentlich zu machen.

Im Fall von Abu Akleh soll die Journalistin während ihrer journalistischen Tätigkeit von israelischen Soldaten getötet worden sein.[4] Die amerikanische Staatsbürgerin arbeitete für die Nachrichtenagentur Al-Jazeera und berichtete regelmäßig über die Zustände in Israel und Palästina.[5] Bekanntermaßen ist diese Thematik eine höchst umstrittene.

Beispiele für Verletzungen: Verstöße gegen die Pressefreiheit für palästinensische Journalist:innen aufzeigen.[6]

[1] https://www.menschenrechtserklaerung.de/meinungsfreiheit-3648/

[2]https://www.spiegel.de/ausland/shireen-abu-akleh-al-jazeera-schaltet-im-fall-von-getoeteter-journalistin-internationalen-strafgerichtshof-ein-a-1c088b94-7751-43cc-82c8-56e3c724443a

[3]https://www.spiegel.de/ausland/tod-von-shireen-abu-akleh-uno-menschenrechtskommission-beschuldigt-israel-a-ecce60aa-091e-456d-9954-7979e8055310

[4]https://www.spiegel.de/ausland/tod-von-shireen-abu-akleh-uno-menschenrechtskommission-beschuldigt-israel-a-ecce60aa-091e-456d-9954-7979e8055310

[5]https://www.spiegel.de/ausland/shireen-abu-akleh-al-jazeera-schaltet-im-fall-von-getoeteter-journalistin-internationalen-strafgerichtshof-ein-a-1c088b94-7751-43cc-82c8-56e3c724443a

[6]https://www.berliner-zeitung.de/open-mind/nach-us-bericht-schirin-abu-akleh-war-kein-einzelfall-li.243250

Jetzt teilen!