Art. 20 AEMR – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
„Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“
Das in Art. 20 AEMR durch die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit geschützte Recht, zu demonstrieren eines der wichtigsten Rechte der Bürger, ihre Meinung gegenüber dem Staat oder der Regierung zum Ausdruck zu bringen.[1]
Das Demonstrationsrecht ist die Grundlage für demokratische Staaten und als solches von elementarer Bedeutung. Durch Demonstrationen werden Meinungen öffentlich und in die Gesellschaft getragen. Dies wiederum soll zum Diskurs und letztlich zum Handeln der Regierenden führen.
Auf diese Art können sich Menschen zusammenschließen, gemeinsame Ziele verfolgen, Forderungen stellen und auf Probleme oder Missstände aufmerksam machen. Damit ist das Demonstrationsrecht ein Mittel zur Einflussnahme auf die Regierenden.[2]
Der Staat hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass Versammlungen vor Eingriffen anderer geschützt sind. Versammlungen finden daher regelmäßig unter Polizeischutz statt und müssen oft angemeldet werden, um diesen Schutz zu gewährleisten.
Beispiel für die Ausübung dieses Rechts: Fridays for Future[3]
[1] Art. 20 AEMR https://www.menschenrechtserklaerung.de/versammlungsfreiheit-und-vereinigungsfreiheit-3653/; https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
[2] Versammlungsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlungsrecht-node.html
[3] Fridays for Future: Ist die Versammlungsfreiheit mit der Schulpflicht vereinbar? https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/1100/file/Graf_Laura-Bachelorarbeit.pdf; „Leitfaden Versammlungsanmeldung“ https://fridaysforfuture.de/leitfaden-versammlungsanmeldung/; Grundrechtskollision Fridays for Future https://jura-online.de/blog/2019/03/15/grundrechtskollision-fridays-for-future/