Art. 25 AEMR – Recht auf Wohlfahrt
„Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.“
Das Recht auf Wohlfahrt aus Art. 25 AEMR soll sicherstellen, dass alle Menschen Wohl und Gesundheit erfahren, bzw. Hilfe erhalten, sofern ihnen dies fehlt.
Dahinter steht der Gedanke, dass alle Menschen nach Möglichkeit über dieselben Chancen verfügen sollen. Das geht nur, wenn alle ein Mindestmaß an materieller Sicherheit erfahren.[1] In der Realität gilt es, die sozioökonomische Ungleichheit abzufedern bzw. auszugleichen.
[1]https://eulionline.de/artikel-25-recht-auf-wohlfahrt/#:~:text=Artikel%2025%3A%20Recht%20auf%20Wohlfahrt.%20Jeder%20hat%20das,auf%20Sicherheit%20im%20Falle%20von%20Arbeitslosigkeit%2C%20Krankheit%2C%20