Art. 28 AEMR – Soziale und internationale Ordnung
„Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“
Artikel 28 AEMR statuiert, dass der Staat eine Ordnung aufbauen muss, welche für alle angebracht ist. Auch dieser Artikel beschreibt eine Ausprägung der Menschenwürde, denn danach soll jeder das Recht haben, ein Leben in Würde zu leben.
Das ist nur dann möglich, wenn ein entsprechender Lebensstandard garantiert werden kann.[1] Hierfür haben alle Staaten Sorge zu tragen, damit alle ihre Rechte wahrnehmen können. Die abstrakte Formulierung dieses Artikels hebt hervor, wie viel Verantwortung die Staaten tragen. Jedes Land hat sein eigenes Konzept und seine eigene Vorstellung, wenn es darum geht, wie ein Staat aufgebaut sein muss, um den Menschenrechten zu genügen. Zwar klingt dieses Ziel viel zu ideal, doch sollte gerade so ein hoch angesetztes Ziel dazu führen, dass zumindest eine kontinuierliche Annäherung bei der internationalen Zusammenarbeit stattfindet.
Beispiel für Verletzungen: Bedrohung durch zunehmende Bandenkriminalität und deren Verstrickung mit dem Staat in Haiti[2]
[1] https://www.menschenrechtserklaerung.de/sozialordnung-3695/
[2] https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/haiti-proteste-127.html