Wir leben in einer Zeit des rasanten technologischen Umbruchs. Selbstfahrende Autos und Flugobjekte, Pflegeroboter und vernetzte Haushaltsgeräte sind längst nicht mehr nur noch Bestandteil von Science Fiction Filmen. All diese Dinge sollen unser Leben leichter oder sogar sicherer machen, aber derart intelligente Systeme bringen auch ebenso komplexe Probleme mit sich. Im Rahmen eines ganztägigen Webinars mit unterschiedlichen Vorträgen und einer abschließenden Podiumsdiskussion möchten wir euch diverse Aspekte und Problematiken des Autonomen Fahrens näher bringen. In den Vorträgen werden die Themen Technik, Schadenshaftung, Datenschutz und Ethik beleuchtet. Die abschließende Podiumsdiskussion soll das vorher Gesagte aufgreifen und eine Brücke zur Regulierung und dem aktuellen Gesetzesentwurf des BMVI schlagen.
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Vor allem in der Unterhaltungsbranche haben Regisseure und Drehbuchautoren die verschiedensten möglichen Versionen von künstlicher Intelligenz dem öffentlichen Publikum dargestellt. In vielen Filmen wie „iRobot“ werden dystopische Zukunftsvisionen abgebildet oder die KI wird wie K.I.T.T. in David Hasselhoff`s Knight Rider als treuer Begleiter dargestellt. Doch wie man in Knight Rider sieht, verläuft dort auch nicht alles glatt und unfallfrei. Doch in der Realität sollte dies anders sein, denn jede Person, die sich beim Fahren auf eine KI verlässt, sollte die Sicherheit haben, dass auch nichts Leib und Leben gefährdendes passiert. Wenn man auf die Realität schaut, sind viele Unternehmen und Forschungszentren, die sich mit der KI beschäftigen, im aktuellen Zeitraum schon sehr fortgeschritten mit der Forschung und Entwicklung dieser KI. Gill Pratt von Toyota hat sogar schon die Aussage getätigt, dass sie selbstfahrende Autos entwickeln, „die unfähig sind, einen Unfall zu verursachen“ und dass sie „Autos bauen müssen, die ihre Vorgehensweise erklären können“. Daimler bewerbt ihre Entwicklung der Ki mit vier Prinzipien, die aus Erklärbarkeit, Schutz der Privatsphäre, Verantwortungsvoller Einsatz und Sicherheit und Zuverlässigkeit bestehen würden.
Doch können Autohersteller und andere Unternehmen das einfach so garantieren?
Dr.-Ing Christian Müller ist der Leiter des Kompetenzzentrums für Autonomes Fahren des Deutschen Forschungsinstituts für Künstliche Intelligenz (DFKI) und wird Euch darüber aufklären, was alles in der Entwicklung einer KI für Autonomes Fahren beachtet werden muss und ab wann die Hersteller und Unternehmen erst eine Sicherheitsgarantie geben können.
Wir danken dem Kompetenzzentrum Autonomes Fahren vom DFKI und der Ethikgruppe am DFKI für die Teilnahme.
Wann | 15.05.21 um 10:00 Uhr
Wann | 15.05.21 um 11:30 Uhr
Das autonome Fahren ist nicht mehr nur eine
Zukunftsvision. Was passiert aber, wenn plötzlich eine computergelenkte Steuerung einen Unfall verursacht? – Auch beim autonomen Fahren werden Unfälle nicht zu vermeiden sein.
Herr Prof. Dr. Heinze von der Universität Heidelberg wird uns einen kleinen Ausblick darauf geben, wer in solchen Fällen haftet und wie Opfer geschützt werden können.
Vernetzte Fahrzeuge tauschen eine große Mengen an Daten aus. Sind das personenbezogene Daten? Falls ja, was bedeutet das für Fahrer vernetzter Fahrzeuge und für Hersteller von Fahrzeugen und Komponenten? Diese und andere Fragen werden wir in unserem Vortrag „Datenschutz im Zusammenhang mit autonomen Fahren“ erörtern.
Wann | 15.05.21 um 13:30 Uhr
Wann | 15.05.21 um 15:00 Uhr
Im automatisierten Straßenverkehr werden anonyme Steuerungssysteme für uns entscheiden – das birgt ungeahnte Konflikt- aber auch positive Veränderungspotentiale. Welche ethischen Fragen gibt es dabei zu berücksichtigen? Welche Rolle wird Gleichheit und Freiheit noch spielen? Ein automatisierter Verkehr wird egalitärer sein als der gegenwärtige Verkehr, dadurch aber auch der Verwirklichung individueller Präferenzen weniger Raum lassen.
Auf die unterschiedlichen ethischen Dimensionen wird Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Birnbacher, Professor für Philosophie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, in seinem Vortrag „Fahrerlose Fahrzeuge – wieviel Gleichheit, wieviel Freiheit?“ eingehen.
Selbstfahrende Autos beruhen auf Künstlicher Intelligenz. Für die Stabilität derart intelligenter und vernetzter Systeme können Normen und Standards einen wesentlichen Faktor bilden. Sie können die gemeinsame Basis darstellen, die dafür sorgt, dass die Systeme verlässlich und effizient zusammenwirken. Im Rahmen der Podiumsdiskussion sollen gesellschaftliche, technische und wirtschaftliche Aspekte Autonomer Systeme und die Unterstützungsmöglichkeiten durch Normung und Standardisierung diskutiert werden. Als Anlass der Diskussion soll der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes dienen – das „Gesetz zum autonomen Fahren“. Wir freuen uns auf eine angeregte Diskussion darüber, ob Deutschland durch diesen Gesetzesentwurf seiner Vorreiterrolle gerecht wird und der Entwurf tatsächlich als europaweite Blaupause dienen kann. Diskussionsteilnehmer bisher:
Prof. Dr. Dr. Stephan Hobe (Moderator)
Dr.-Ing. Christian Müller,
Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Birnbacher,
Prof. Martin Ebers
Prof. Hermann Winner
Emanuelle Leonetti
Wann | 15.05.21 um 16:30 Uhr
Bei diesem Event werden durch ELSA-Hamburg e.V., ELSA-Frankfurt am Main e.V., ELSA-Heidelberg e.V., ELSA-Leipzig e.V., ELSA-Bielefeld e.V., ELSA-Bonn e.V., ELSA-Köln e.V., ELSA-Konstanz e.V. während des Webinars Foto- und/oder Filmaufnahmen (nachfolgend Bild- und Tonmaterial) angefertigt und diese zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für werbliche Zwecke in allen Print- und Onlinemedien (einschließlich Social-Media-Plattformen) ohne inhaltliche, zeitliche und räumliche Beschränkung on- und offline verbreitet und veröffentlicht. Bild- und Tonmaterial im Internet kann von beliebigen Personen abgerufen und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über einzelne Personen erstellen lassen. Es kann trotz aller technischen Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass das Bild- und Tonmaterial weiterverwendet oder an andere Personen weitergegeben wird. Durch Betreten des Webinarraums willigen die Teilnehmenden darin ein. Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden, ohne dass deswegen Nachteile zu befürchten sind. Die Einwilligung kann zudem jederzeit in Textform (z. B. Brief, E-Mail) für die Zukunft widerrufen werden. Soweit bereits Bild- und Tonmaterial veröffentlicht wurde, erfolgt die Entfernung, soweit es ELSA-Hamburg e.V. und den anderen oben genannten ELSA-Fakultätsgruppen möglich ist.