Art. 22 AEMR – Recht auf soziale Sicherheit

Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für die eigene Würde und die freie Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unentbehrlich sind.“

Artikel 22 AEMR steht in Bezug zur Menschenwürde. Damit diese gewahrt werden kann, haben Menschen das Recht auf eine „soziale“ und „wirtschaftliche“ Sicherheit.[1] Nach der Maslow´schen Bedürfnispyramide[2] ist es nicht möglich, seine Persönlichkeit zu entfalten und kulturelle Rechte wahrzunehmen, wenn die Grundbedürfnisse eines Menschen nicht erfüllt sind.

Das Recht auf soziale Sicherheit gilt nicht nur auf nationaler Ebene. International sind besser gestellte Länder dazu verpflichtet, weniger privilegierte Länder zu unterstützen. Das ist in Form von Geldern, Hilfskräften und -gütern möglich. Momentan erfährt etwa die Türkei und auch Syrien derartige Hilfe aufgrund des Erdbebens.

Auf nationaler Ebene gibt es verschiedene Konzepte und Institute, wie das Arbeits- und Sozialamt, die eine gewisse Stütze für Arbeitslose und arme Menschen darstellen sollen.

[1] https://www.menschenrechtserklaerung.de/soziale-sicherheit-und-menschenwuerde-3661/

[2] https://www.mentorium.de/beduerfnispyramide-maslow/

Jetzt teilen!