Human Rights 30-Tage-Challenge: Art. 30 AEMR – Auslegungsvorschrift

Art. 30 AEMR – Auslegungsvorschrift „Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen,...