Human Rights 30-Tage-Challenge: Art. 5 AEMR „Verbot der Folter“

Art. 5 AEMR – Verbot der Folter „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ Das Folterverbot gehört zu den wichtigsten Menschenrechten. Es ist ausnahmslos zu beachten und...